Google Tools

Donnerstag, 17. November 2011 von Ruth Roettges

Google Analytics und die Datenschutzrichtlinien

Google AnalyticsSeit Mitte September 2011 gibt es nun die lange erwartete Einigung zwischen den deutschen Datenschutzbehörden und der Firma Google. In dieser Einigung wird beschrieben, wie der gesetzeskonforme Einsatz von Google Analytics zukünftig ermöglicht werden kann.

Die Unsicherheit bleibt

Nach wie vor herrscht jedoch Unsicherheit bei den Webseitenbetreibern über die Nutzung von Google Analytics ohne geltendes Recht zu verletzen. Die Unsicherheit ist nicht ganz unbegründet, lässt sich das begehrte und leistungsfähige Analysetool doch weiterhin genauso unkompliziert einbinden wie es schon immer der Fall war.

Der Forderungskatalog

Auch wir bei ranketing sind keine Juristen. Daher halten wir uns an den Forderungskatalog, den Google in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten umgesetzt hat. Dazu gehören im Wesentlichen die folgenden Punkte:

  • der Besucher einer Webseite muss die Möglichkeit bekommen, der Nutzung seiner Daten durch Google Analytics zu widersprechen. Google stellt dazu ein Browser Add-on zum Download bereit.
  • auf Anforderung des Betreibers der Webseite löscht Google die letzten Stellen der IP-Adresse, so dass die Identifizierung eines bestimmten Nutzers nicht möglich ist.
  • Google schließt mit dem Betreiber der Webseite einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die Umsetzung

Leider werden diese Vereinbarungen nicht automatisch mit der Installation von Google Analytics umgesetzt. Wenn Sie Google Analytics gesetzeskonform einsetzen möchten, empfehlen wir Ihnen daher die Vorgehensweise, wie sie der Hamburger Datenschutzbeauftrage in seinem PDF-Dokument vorgibt. Ebenso gibt es im “Google Conversion Room Blog” einige Tipps von Seiten Google zum Thema “Google Analytics kann ohne Einwände eingesetzt werden“.

Die ranketing Checkliste

  1. Richten Sie ein neue Google-Analytics Profil ein. (Wenn Sie bereits Google Analytics nutzen, so ist davon auszugehen, dass das bisherige Profil nicht den Datenschutzanforderungen entspricht. Das alte Google Profil muss in diesem Fall gelöscht werden. Achtung: Profil ist nicht gleich Konto!)
  2. Stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu.
  3. Um sicherzustellen, dass Widersprüche gegen die Datenerhebung wirksam behandelt werden können, ist es erforderlich, dass Sie einen Vertrag mit Google abschließen. Die entsprechende Vertragsvorlage finden Sie hier: http://www.google.de/intl/de/analytics/tos.pdf.
  4. Passen Sie die Codes Ihrer Webseite entsprechend dem neuen Profil an.
  5. Stellen Sie ggf. die Verknüpfungen zu Ihrem AdWords Konto neu her.
  6. Ergänzen Sie die Codes Ihrer Webseite um die zusätzliche Zeile, die die IP-Adressen anonymisiert.
  7. Ergänzen Sie die Datenschutzhinweise auf Ihrer Webseite um einen Hinweis auf die Nutzung von Google Analytics
  8. Bieten Sie Ihren Besuchern die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen und nennen Sie den Link zur Installation des Browser Add-on.

Häufige Fragen und ihre Antworten

Bislang erreichten uns viele Fragen zum Thema Google Analytics. Hier finden Sie eine Reihe von Antworten:

F: Bis wann ist die Umstellung bzw. der Vertragsabschluß zu vollziehen?
A: Für bereits bestehende Google Analytics Konten müssen Sie die Umstellung unverzüglich vornehmen. Die Kulanz für eine Umstellung wird nicht sehr groß sein, da das Datenschutzgesetz schon seit Jahren existiert.

F: Ist der Vertrag für einen Account, eine Firma oder einen Domainnamen gültig?
A: Der Vertrag ist gültig für eine Firma als Rechtsperson, und alle hierunter geführten Accounts. Sollte die Firma ein Konzern mit mehreren selbstständigen Töchtern sein, müssen entsprechend mehrere Verträge mit Google abgeschlossen werden.

F: Muss die Firma im Vertrag alle vorhandenen Kontonummern eintragen?
A: Wenn eine Firma den Vertrag mit Google abgeschlossen hat, ist es nicht erforderlich, alle Kontonummern zu nennen (im Vertrag steht auch: “sofern bekannt”). Da eventuell auch oft neue Kontonummern hinzukommen, sind diese durch den Vertrag mit der Firma abgedeckt.

F: Betrifft der Vertrag nur Deutschland oder auch die EU?
A: Zurzeit betrifft der Vertrag nur Webseitenbetreiber in Deutschland, die Ihren Firmensitz auch in Deutschland haben. Somit fällt das europäische Ausland zunächst aus der Umstellung heraus, da die Rechtsprechung in den einzelnen Ländern sich unterscheidet. Zwar sind laut Google die technischen Voraussetzungen für die Umstellung vorhanden, allerdings wird sich eine Entscheidung für die europäische Ebene erst später herausstellen, da es das Gesetz bis jetzt nur in deutscher Sprache gibt.

F: Muss ich dem Nutzer ein Browser Opt-Out zur Verfügung stellen?
A: Der Nutzer muss auf die Möglichkeit eines Opt-Outs hingewiesen werden. Es ist allerdings durchaus ausreichend, in Ihren Datenschutzbestimmungen hierauf hinzuweisen und einen entsprechenden Link einzubauen. Die Möglichkeit eines Opt-Outs müssen Sie nicht auf jeder Seite erwähnen.

ranketing hilft!

Klar stehen wir Ihnen zu Seite, wenn Sie Hilfe bei der Einbindung von Google Analytics wünschen. Sprechen Sie uns einfach an!

Freitag, 28. Mai 2010 von Birthe Stuijts

Lena Meyer-Landrut: Warum Googles Prognose nicht stimmt und dennoch richtig ist.

Seit einigen Tagen kursiert Googles Eurovision Prognose 2010 im Netz:

Stand 25.5.2010:

Prognose 'Lena' Google Insights

Um diese Prognose zu erstellen, hat man bei Google über ganz Europa hinweg etliche unterschiedliche Daten gesammelt. Und wie bei der Bewertung am kommenden Wochenende beim Grand Prix werden auch die Suchdaten entsprechend bewertet. Das heißt, kein Land kann für sich selbst abstimmen und das Suchvolumen wird nicht als Basis genommen, sondern die Top 10 werden mit einem Punktesystem entsprechend bewertet.

Mit Hilfe von Google Insights for Search werfen wir mal einen Blick hinter die Kulissen. Wir wissen zwar nicht genau, welche Daten Google als Basis nimmt, aber einige Kritikpunkte möchten wir dennoch an dieser Stelle aufzeigen.

Suchbegriff Lena

Lena ist ein sehr populärer Vorname in vielen Ländern – insbesondere in den nordischen Ländern. Wenn tatsächlich nur der Vorname als Suchbasis genommen wurde, dann hätte man dies auch bei den anderen Kandidaten berücksichtigen müssen. Dies haben wir für die Top 5 Kandidaten einmal gemacht – das Ergebnis sieht dann so aus:

Google Insights Vergleich beliebter Vornamen

Ein nettes Feature hat Insights for Search hierbei – und zwar zeigt es die Nachrichtenzeilen zu den Schwankungen an. So sehen wir einen Ausrutscher für den Suchbegriff „Lena“ Anfang Mai. Das war, als Lena Horne im Altern von 92 Jahren gestorben war. Dieser Ausrutscher mit Bezug auf diese Nachricht ist nicht nur weltweit zu verzeichnen, sondern auch bei den einzelnen Ländern.

So ist mit „Eva“ auch das Model „Eva Rhodes“ und die Schauspielerin „Eva Longoria“ (Desperate Housewives) gemeint. Und Sofia – nicht zu vergessen – ist eine Stadt in Europa.

Vollständige Namen

Wir würden sagen, dass eine faire Prognose nur mit den vollständigen Namen möglich wäre. Schauen wir mal die Top 5 an, inkl. Künstlername. Wir stoßen hier schon schnell an die Grenzen von Insights for Search, denn Lena dürfen wir bei der deutschen Suche nicht mitzählen – hier wird schnell deutlich, dass Lena mit vollem Namen in Deutschland am häufigsten gesucht wird. Ein Land können wir leider nicht ausschließen – ferner ist eine Beschränkung auf „Europa“ oder eine Länder-Mehrfachauswahl nicht möglich.

Regionales Interesse nach Lena Meyer-Landrut

Schauen wir uns dann mal die Top 5 ohne Lena an – das sieht schon ganz anders aus:

Vertipper

Mal ehrlich, wer im Ausland schreibt schon alle Namen richtig? Alleine schon der Name unserer Lena Meyer-Landrut hat sämtliche Vertipper-Möglichkeiten:

Tippfehler Lena Meyer-Landrut

Hat Google diese bei der Auswertung alle berücksichtigt?

Suchkombinationen

Und wir gehen noch einen Schritt weiter und schauen uns einige Suchkombinationen an – sind die Lieder schon bekannt?

Suchkombinationen für Lena Meyer-Landrut

Google hat doch Recht, weil Lena tatsächlich mit ihrer ganz besonderen Unikat-Stimme einfach im Kopf hängen bleibt. Deutschland hat endlich mal, so wie ich meine, einen einzigartigen und tollen Vertreter für den Grand Prix gefunden.